Schwäbisch Gmünd ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʃvɛːbɪʃ ˈɡmʏnt]) ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs, die etwa 50 km östlich der Landeshauptstadt Stuttgart liegt. Sie gehört zur Region Ostwürttemberg und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
61.333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73525, 73527, 73529,73072,73550, 73553Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07171, 07173, 07165, 07332
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkhof, Burgholz, Grünhalde, Herzenbühl, Hirschmühle, Oberbettringen, Schirenhof, Unterbettringen, Waldau, Zimmern
Adressen:
1. Stadt Schwäbisch Gmünd
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
2. Landratsamt Ostalbkreis
Kaiserstraße 74
73525 Schwäbisch Gmünd
3. Polizeipräsidium Aalen
Gabelsbergerstraße 29
73430 Aalen
Gemeinde Schwäbisch Gmünd – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.